Łukasz Koterba

Expertise: Polnisches Familienrecht, polnisches Erbrecht

Łukasz Koterba ist zugelassener Rechtsanwalt in Warschau. Er ist ausgewiesener Spezialist im Familien- und Erbrecht und berät Mandanten seit 2000 überwiegend bei grenzüberschreitenden, deutsch-polnischen Sachverhalten. Von 2005 bis 2010 war Łukasz Koterba Vizekonsul in der Rechtsabteilung des Generalkonsulates der Republik Polen in Hamburg, als Leiter der Rechtsabteilung mit Schwerpunkt auf internationales Erb- und Familienrecht, sowie Strafrecht. Dank seiner langjährigen und umfangreichen praktischen Erfahrung, berät er seine Mandanten insbesondere bei deutsch-polnischen Scheidungen, Unterhaltsrecht, Kindesentführungen sowie Sorge- und Unterhaltsrecht effektiv und zielführend. Des Weiteren berät Łukasz Koterba bei grenzüberschreitenden Erbschaftsangelegenheiten, bei Erbstreits, Erbscheinsverfahren, Testament, Nachlassteilung sowie bei der Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen oder bei der Antragstellung und in Anfechtungsverfahren vor dem Nachlassgericht.

Rechtsanwalt Łukasz Koterba ist Vertrauensanwalt der deutschen Botschaft in Warschau. Er berät in deutscher und polnischer Sprache.

Werdegang

Sein Studium absolvierte Rechtsanwalt Łukasz Koterba an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt an der Oder sowie and Adam-Mickiewicz  Universität in Posen. Im Jahr 2000 erhielt Rechtsanwalt Łukasz Koterba den Titel, LL.M, und LL.B der Europa Universität Viadrina in Frankfurt. Seinen Berufseinstieg machte Rechtsanwalt Koterba bei Roedl & Partner, anschließend war er Leiter der Rechtsabteilung bei dem deutschen Bauträger Viterra Development Polska Sp. z o.o. in Warschau tätig. Von 2005 bis 2010 war Łukasz Koterba Vizekonsul in der Rechtsabteilung des Generalkonsulates der Republik Polen in Hamburg. Seit 2012 anwaltliche Tätigkeit mit Spezialisierung auf Familien- und Erbrecht.

Privates

Łukasz Koterba ist begeisterter Spanien-Fan, deswegen verbringt er dort am liebsten seinen Urlaub. Seit seiner Studienzeit ist er zertifizierter Barista und sammelt Kaffeetassen aus aller Welt. In seiner Freizeit ist er passionierter Angler – allerdings nach dem Prinzip “catch and release“

Beruflicher Ausbildungsgang

  • 1993 – 1999
    Studium der Rechtswissenschaften an der juristischen Fakultät der Europa Universität Viadrina in Frankfurt an der Oder
  • 1994 – 1999
    begleitendes Studium an der Adam Mickiewicz Universität zu Posen, juristische Fakultät
  • 01.10.1999
    Abschluss des polnischen Studienganges, Erwerb des Magistergrades der juristischen Fakultät der Adam Mickiewicz Universität zu Posen 
  • 2000
    Erwerb des Magister Legum Grades (LL.M) an der Europa Universität Viadrina in Frankfurt an der Oder
  • ab 12.12.2012
    Rechtsanwalt (adwokat) in Warschau

Bisherige Berufserfahrung

  • 2000 – 2003
    Jurist in der polnischen Niederlassung der deutschen Anwaltskanzlei Dr. Bernd Rödl & Partner Kancelaria Prawnicza Sp. z o.o. mit Sitz in Warschau. Schwerpunkte: polnisches Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht.
  • 2003 – 2005
    Syndikusanwalt bei der Viterra Development Polska Sp. z o.o., - Leiter der Rechtsabteilung, Schwerpunkte: öffentliches und privates Baurecht, Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, gewerbliches Mietrecht
  • 2005 – 2010
    Auswärtiges Amt in Warschau, Vizekonsul in der Rechtsabteilung des Generalkonsulates der Republik Polen in Hamburg, Leiter der Rechtsabteilung, Schwerpunkte: Strafrecht, internationales Erb- und Familienrecht, Verwaltungsrecht
  • ab 2009
    Rechtsreferendar bei der Anwaltskammer in Warschau
  • ab 12.2010
    Eintragung als Rechtskundiger für polnisches Recht bei dem OLG Köln, Gründung und freiberufliche Leitung der Kölner Kanzlei für polnisches Recht in Köln
  • ab 12.12.2012
    Rechtsanwalt in Warschau, Schwerpunkte: internationales Familien- und Erbrecht
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