Daten, Medien, IT

Das IT-Recht, der Datenschutz und medienrechtliche Fragestellungen, durchdringen bei stetig steigender Digitalisierung heute alle Bereiche wirtschaftlichen Handelns.

IT-Recht als dynamische  Rechtsmaterie

Das IT- Recht hat Bezüge zu vielen anderen Rechtsgebieten. Insofern ist das IT-Recht als Querschnittsmatere zu betrachten. Zentrale Beratungsfelder im IT Recht umfassen:

  1. IT Projektberatung: Gestaltung komplexer IT-Projekte, Vertragsgestaltung und rechtliche Begleitung von Vertragsverhandlung bei IT-Projektverträgen
  2. IT Vertragsrecht: Vertragserstellung und Vertragsgestaltung von Softwareerstellungsverträgen, Software- Lizenzverträgen,
  3. Outsourcing: Begleitung von Outscouring-Projekten, Vertragserstellung und Vertragsverhandlung von Software as a Service-Verträgen (SaaS) und Service Level Agreements sowie Beratung im Bereich Cloud Computing,
  4. IT-Litigation: Prozessvertretung in IT-Streitigkeiten, außergerichtlich als auch gerichtliche Vertretung sowie  Vertretung in Schiedsverfahren vor Schiedsgerichten
  5. Datenschutzrecht: Beratung und Vertretung in allen datenschutzrechtlichen Fragen (Datenschutzgrundverordnung, Abmahnungen, Bußgelder, Haftung) und beim Schutz von Betriebsgeheimnissen

Rechtsberatung bei IT-Projekten

Zu den in IT-Projekten regelmäßig gestellten Fragen gehören:

  • Projektablauf, Projektmethode
  • Haftungsfragen: wer haftet wofür und in welchem Umfang?
  • Fragen zu Nutzungsrechten und Lizenzen
  • Open Source (Haftungs- und Lizenzfragen)
  • Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers
  • Fragen zur Wartung und Pflege der Software
  • Software in der Insolvenz

Daten im digitalen Zeitalter                                                                                                        

In Zeiten von Big Data und Digitalisierung sind Daten wohl die wertvollste Währung der digitalen Welt. Das Datenschutzrecht hat damit bereits fast alle Lebensbereiche erreicht und nimmt weiter an Bedeutung zu. Um eine rechtskonforme Datenschutzerklärung kommt niemand mehr herum. Zu den notwendigen Inhalten einer Datenschutzerklärung gehören:

  • Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen
  • Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten (sofern vorhanden)
  • Zweck und Rechtsgrundlage für die einzelnen Datenverarbeitungen
  • die berechtigten Interessen, wenn die Verarbeitung auf diese gestützt wird
  • Empfänger bei Datenweitergabe
  • Übermittlung in ein Drittland, z.B. in die USA
  • Dauer der Speicherung und Löschung von Daten
  • Aufklärung über Betroffenenrechte

Medienrecht und Reputation

Das klassische Medienrecht war lange geprägt von presserechtlichen Themen wie z.B. der Durchsetzung von Gegendarstellungen nach einer Berichterstattung in den Print- oder Rundfunkmedien. Da ein Großteil der heutigen Berichterstattung und Kommunikation heute in der Social-Media-Welt auf Online-Portalen und sonstigen Internetseiten stattfindet, spielt sich auch das Reputationsmanagement immer mehr in der digitalen Welt ab.

Proaktives Reputationsmanagement erforderlich

Neben der rechtlichen Überwachung und Durchsetzung durch Anwälte z.B. von Unterlassungen, Löschungen etc. von Bewertungen oder Beiträgen im Internet beschäftigen sich heute spezialisierte PR-, Werbe- und Internetagenturen mit dem Online-Reputationsmanagement, indem sie mit gezielten Beiträgen das Image ihrer Kunden fördern und die z.B. bei Google auftauchenden Treffer rund um Unternehmen und Personen durch gezielte Suchmaschinenoptimierung „optimieren“. Soweit hier manipulativ z.B. mit Unwahrheiten und fingierten Beiträgen gearbeitet wird, ergeben sich hieraus natürlich wiederum rechtliche Probleme und möglicherweise auch Ansprüche von Konkurrenten.

Für den mit Reputationsrecht und Reputationsmanagement befassten Anwalt kommt es darauf an, stets den wirkungsvollsten und schnellsten Weg zu finden, um Imageschäden von seinem Mandanten abzuwenden.