Gesellschaftsrecht

Im Wirtschaftsrecht spezialisierte Rechtsanwälte und Fachanwälte im Gesellschaftsrecht

Unsere spezialisierten Anwälte sind in Verhandlungsrunden und vor Gericht mit den Themen Beteiligungsgestaltung, Unternehmensstrukturierung, Haftungsverhältnisse und Gesellschafterstreitigkeiten alltäglich beschäftigt. Der anwaltliche Aktionsradius reicht von akademischer Begutachtung über wirtschaftliche Strategieentwicklung bis hin zu Vertragsverhandlungen im In- und Ausland. Wir kennen die Interessen und Risiken von Geschäftsführern, Vorständen, Gesellschaftern und Aufsichtsratsmitgliedern. Das Gesellschaftsrecht ist geprägt von verbandsrechtlichen Beziehungen in Unternehmen und Unternehmensgruppen. Dabei spielen nicht nur das Zivil-, Handels- und Gesellschaftsrecht eine Rolle.

Der Arbeitsfokus unserer Rechtsanwälte oszilliert meist zwischen wirtschaftlichen Zielen und Risiken sowie Worst-/Best-Case-Strategien. Eine grobe Unterteilung des Beratungsfeldes Gesellschaftsrecht erfolgt nach den einzelnen Rechtsformen. Unsere Fachanwälte für Gesellschaftsrecht beraten zu den gängigen Gesellschaftsformen im deutschen Mittelstand:

  • Aktiengesellschaft
  • GmbH
  • KG
  • GmbH & Co. KG
  • Genossenschaftsgesellschaft
  • Stille Beteiligung
  • GbR
  • Stiftung

Neben der klassischen gesellschaftsrechtlichen Beratung tragen unsere Rechtsanwälte den bilanziellen Anforderungen und mit Hilfe unserer Steuerberater den steuerrechtlichen Zielvorgaben Rechnung. Bei der Bearbeitung von Spezialmaterien und bei internationalen Geschäften und Streitigkeiten greifen wir auf das Know How unseres gesamten Anwalts- und Steuerberater-Teams  zurück.

Unternehmensgründung, Vertragsgestaltung, Beteiligungsverträge

Gesellschaften können als sehr flexibles Instrument der erwerbswirtschaftlichen Kooperation von mehreren Unternehmern gestaltet werden. Sie können aber auch zur Vermögensverwaltung von Betriebs- und Privatvermögen, z.B. in Form eines Familienpools konzipiert werden. Unsere Fachanwälte und Steuerberater tragen bei der Gründung oder im Rahmen einer Unternehmensumwandlung immer auch den finanziellen und steuerlichen Aspekten Rechnung. Der Beratungsradius unserer Corporate-Anwälte umfasst üblicherweise:

  • Konzeptionelle Begleitung von Gesellschaftsgründungen, Steuerbelastungsvergleich (Personen- und Kapitalgesellschaften)
  • Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, Gründung von Familiengesellschaften und Familienpools mit Privat- und Betriebsvermögen
  • Gestaltung von Gesellschaftervereinbarungen, Poolverträgen, Stimmbindungsvereinbarungen
  • Gutachtenaufträge betreffend Gesellschafts- und Beteiligungsverträge
  • Gestaltung und Überprüfung von Treuhandverträgen im Rahmen von Gesellschaftsverhältnissen sowie stillen Beteiligungen

Gesellschafterstreitigkeiten, Beratung von Geschäftsführern

Wir begleiten Gesellschafter und Geschäftsführer bei Auseinandersetzungen im Unternehmen. Überdies begutachten und strukturieren wir Haftungsvermeidungskonzepte. Dabei folgen wir unserem bewährten Arbeitskonzept: Spezialthemen werden von den jeweiligen Spezialisten im Anwaltsteam bearbeitet. Die typischen Beratungsfelder unserer Wirtschaftsanwälte lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Gesellschafterauseinandersetzungen und Streitigkeiten mit der Geschäftsführung
  • Wettbewerbsverbote von Managementmitgliedern und Gesellschaftern
  • Abberufung / Kündigung von Geschäftsführern, Amtsniederlegung
  • Haftungsvermeidung von Geschäftsführern
  • Ausschluss / Kündigungen von Gesellschaftern, Anteilseinziehungen, Zwangsabtretungen
  • Abfindung von Gesellschaftern, die die Gesellschaft verlassen
  • Unternehmensbewertung und Anteilsbewertung

Gesellschafterstreitigkeiten  und Auseinandersetzungen im Management binden viel Energie und stellen sich oft als hohes Risiko für das Unternehmen heraus. Mit den richtigen streitbeendenden Maßnahmen von erfahrenen Anwälten lassen sich oftmals reputative Schäden verhindern.

Fachanwalt für Gesellschaftsrecht / spezialisierte Wirtschaftsanwälte

Ein Großteil unserer Wirtschaftsanwälte sind Fachanwälte für Gesellschaftsrecht. Nur mit einer ständigen Fortbildung und Spezialisierung lassen sich komplexe Aufgaben im Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht lösen. Die Fachanwälte für Gesellschaftsrecht sind verpflichtet, an Fortbildungen teilzunehmen, um den Fachanwaltstitel führen zu können. Eine Spezialisierung unserer Fachanwälte wird dabei meist durch eine routinemäßige Mandatsarbeit in der Praxis erreicht.