Unternehmensnachfolge
Anforderungen an Unternehmer und Berater bei der Betriebsnachfolge
Die Weitergabe des eigenen Unternehmens an die nächste Familiengeneration oder auch die Veräußerung an einen Investor oder Mitbewerber birgt viele Chancen und Risiken. Mittelständler, die die Herausforderung Unternehmensnachfolge erfolgreich meistern wollen, sollten rechtzeitig handeln.
Die Ziele bei der Unternehmensnachfolge
Bei der Unternehmensnachfolge stehen regelmäßig die folgenden drei Ziele im Vordergrund:
- Erhalt des Unternehmens
- Sicherung der eigenen Altersvorsorge
- Vermeidung steuerlicher Belastungen
Je nach individueller Konstellation können auch weitere Punkte auf der Prioritätenliste des Unternehmers auftauchen, wie zum Beispiel die Gleichbehandlung aller Kinder oder auch die Vermeidung etwaiger Pflichtteilsansprüche.
Vererben, verschenken, verkaufen?
Der Übergang der Firma an den Nachfolger kann sowohl durch Erbschaft oder Schenkung als auch durch Verkauf erfolgen. Jeder dieser drei Wege ist durch Besonderheiten gekennzeichnet.
Erbschaft
Die Unternehmensnachfolge durch Erbschaft ist mit besonderen Risiken verbunden. Gerade wenn die GmbH oder Personengesellschaft als Teil des Nachlasses in eine Erbengemeinschaft fällt, gibt es erhebliches Konfliktpotenzial, das frühzeitig erkannt werden muss.
Die Gestaltung der erbrechtlichen Nachfolge erfolgt regelmäßig durch Testamente und Erbverträge und gegebenenfalls Pflichtteilsverzichte. Ein wichtiges erbrechtliches Instrument für Unternehmer mit minderjährigen oder geschäftlich unerfahrenen Erben ist die Testamentsvollstreckung hinsichtlich des Familienunternehmens.
Schenkung
Die oft bessere Alternative bei der Betriebsnachfolge innerhalb der Familie ist die lebzeitige Schenkung, auch vorweggenommene Erbfolge genannt. Anders als bei der Nachfolge durch Erbschaft kann der Unternehmer hier alle Schritte aktiv begleiten und auch später noch unterstützend eingreifen.
Bei der Schenkung von GmbH-Geschäftsanteilen oder Anteilen an Personengesellschaften steht regelmäßig die Absicherung des Unternehmers im Vordergrund. Im Schenkungsvertrag können zu diesem Zweck Widerrufsvorbehalte und insbesondere auch Nießbrauchsvorbehalte hinsichtlich der Gesellschaftsanteile vereinbart werden.
Oft ist es sinnvoll, dem Unternehmen zunächst die passende für die Nachfolge geeignete Rechtsform zu geben und gesellschaftsrechtlich zu einer sogenannten Familiengesellschaft umzubauen.
Verkauf
Steht innerhalb der Familie kein geeigneter Nachfolger bereit, wird die Nachfolge häufig durch den Verkauf des Unternehmens vollzogen. Je nach Betrieb und Branche kommen als Käufer sowohl strategische Investoren wie Mitbewerber als auch Finanzinvestoren in Betracht.
Die Interessenlage der Beteiligten ist bei einem solchen Firmenverkauf völlig anders als bei der Nachfolge durch Erbschaft oder Schenkung. Entsprechend stehen hier Fragen der Unternehmensbewertung und Garantien des Verkäufers im Vordergrund.
Für den veräußernden Unternehmer kommt es darauf an, einen möglichst hohen Kaufpreis zu erzielen und seine Risiken zu minimieren. Eine wichtige Rolle spielt dabei die rechtliche und steuerliche Due-Diligence, für die der Verkäufer Informationen zur Verfügung stellen muss.
Die streitige Betriebsnachfolge
Gerade wenn die Unternehmensnachfolge zu spät, unvollständig oder einfach schlecht und ohne die notwendige Akzeptanz aller Beteiligten gestaltet wurde, kann es zum Streit kommen.
Typische Konflikte bei der Unternehmensnachfolge durch Erbschaft sind zerstrittene Erbengemeinschaften, Pflichtteilsklagen von Geschwistern des Nachfolgers oder auch Streitereien zwischen Erben und Testamentsvollstreckern. Bei der vorweggenommenen Erbfolge besteht die größte Gefahr darin, dass sich das Verhältnis der Generationen nach der Übergabe verschlechtert und der Unternehmer die Transaktion bereut. Erfolgte die Nachfolge durch Veräußerung der Anteile, wird nicht selten wegen vermeintliche Zusicherungen gestritten, wenn sich das Unternehmen wirtschaftlich nicht so entwickelt, wie vom Käufer erwartet.
Rechtsanwälte und Steuerberater – Hand in Hand bei der Nachfolge
Erster Ansprechpartner und Impulsgeber für die Gestaltung der Unternehmensnachfolge ist häufig die Steuerkanzlei, welche die laufende Steuerberatung des Unternehmens verantwortet. Schnell stellt sich dann heraus, dass dieses Projekt die Kompetenz und Erfahrung verschiedener Experten benötigt wird.
Spezialisierte Kanzleien stellen hierfür Teams zusammen, die regelmäßig aus Fachanwälten für Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Erbrecht und Familienrecht bestehen. Im Idealfall arbeitet diese Einheit gemeinsam mit den angestammten Beratern des Unternehmers vertrauensvoll zusammen.