M&A Transaktion

Ein wesentlicher Fokus unserer Beratung liegt in der Gestaltung und Begleitung von M&A-Maßnahmen und Unternehmenstransaktionen. Unsere Rechtsanwälte haben langjährige Erfahrungen im M&A-Bereich bei Unternehmenstransaktionen. Unser M&A-Team besteht meist aus Fachanwälten für Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie aus transaktionserfahrenen Steuerberatern. Wir begleiten M&A-Transaktionen und Umwandlungen auf rechtlicher und steuerlicher Ebene. Unser Anwalts-Team deckt die folgenden Themenbereiche ab:

  • Unternehmensstrukturierung in der AG, GmbH, KG, Genossenschaft und GmbH & Co. KG
  • Unternehmenskauf, Beteiligungskauf, Durchführung von Due Diligence-Verfahren
  • Unternehmensbewertung und Beteiligungsbewertungen
  • Unternehmensumwandlungen, Konzernrecht
  • Begleitung von Venture Capital- und Private Equity-Maßnahmen
  • Joint Venture
  • Management- und Mitarbeiterbeteiligung-Modelle, virtuelle Beteiligungen

Wir gestalten nationale und internationale Transaktionen und beraten Gesellschafter, das Management und die Investorenseite. Diverse unserer Anwälte haben einen Teil ihre Ausbildung im Ausland abgeleistet und beraten mehrsprachig. Wir können Transaktionen in englischer, französischer, italienischer, russischer und spanischer Sprache beraten. Viele Unternehmenstransaktionen sind steuerlich getrieben. Daher setzen wir einen Schwerpunkt unserer Transaktionsberatung auf das Unternehmenssteuerrecht.

Unternehmenskauf, Unternehmensverkauf

Kernkompetenz unseres M&A-Teams liegt in der Beratung von Unternehmenskäufen und Unternehmensverkäufen. Jeder Unternehmenserwerb beginnt mit der Planung der Unternehmensübernahme. Wir beraten die Käufer- und Verkäuferseite im In- und Ausland und strukturieren den gesamten Kaufprozess.

Jedes Erwerbsverfahren erfordert eine Risikoprüfung, die in der Praxis als Due Diligence-Prüfung bekannt ist. Die Überprüfung des Zielunternehmens ist erforderlich, damit der Käufer über die Risiken und Chancen des zu erwerbenden Unternehmens richtig informiert wird. Allein auf die Aussagen des Verkäufers kann sich der Käufer gemeinhin nicht verlassen. Nach einer optimalen Due Diligence-Prüfung und Unternehmensbewertung lässt sich der angemessene Kaufpreis für den Unternehmenskauf bestimmen und alle bestehenden Risiken vertraglich absichern.