Mohammad Amirafshari

Expertise: Rechtsverkehr Deutschland-Iran, Erbrecht, Handel & Vertrieb, Wirtschaftsrecht

Rechtsanwalt Mohammad Amirafshari berät Mandanten im deutsch-iranischen Rechtsverkehr.

Die Schwerpunkte seiner Tätigkeit für in Deutschland ansässige Mandanten liegen in der Beratung von Gesellschaften und deren Vertretung vor iranischen Zivilgerichten, in der Gründung von Gesellschaften mit deutscher Beteiligung in Iran, in der Erstellung von Experten-Gutachten zum iranischen Recht und im Inkasso für Gläubiger. Weitere Kompetenzen liegen in der Erstellung von Handelsvertreter- und Vertriebsverträgen und der Beratung im internationalen Privatrecht sowie bei ausländischen Investitionsvorhaben in Iran.

Privatpersonen berät und vertritt Mohammad Amirafshari bei Erbfällen mit Bezug zu Iran. Er betreut deutsch-iranische Erbfälle und betreut Erbschaften und Ihre Abwicklung in Iran.

Werdegang

Herr Amirafshari absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaft mit Schwerpunkt Internationales Privat- und Wirtschaftsrecht in Berlin, Hamburg, Zürich. Als Rechtsreferendar war er am Landgericht Frankfurt am Main mit Schwerpunkt Immobilien- und Insolvenzrecht. Zugelassen zur Rechtsanwaltschaft wurde er 2007 in Hamburg. Er ist zudem seit 2016 Geschäftsführer des Mohammad Amirafshari Rechtsinstituts mit Sitz in Teheran.

Privates

Geboren 1973 in Teheran/Iran und aufgewachsen in Hamburg bereist Herr Amirafshari in seiner Freizeit weitere Länder und Kulturgemeinschaften dieser Erde.

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