Nikolai Nikolov

Expertise: Erbrecht und Stiftungsrecht

Rechtsanwalt Nikolai Nikolov ist auf das Erbrecht und das Stiftungsrecht spezialisiert.

Er berät und vertritt Mandanten in allen Fragen des Erbens und Vererbens sowie bei der Regelung der Vermögensnachfolge im Unternehmen und im Privaten. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit besteht darin, Mandanten frühzeitig bei der Nachfolgeplanung behilflich zu sein. Im Erbfall unterstützt er die Beteiligten bei der Sicherung und Durchsetzung ihrer Ansprüche.

In einem weiteren Beratungsfeld begleitet Rechtsanwalt Nikolov die Gründung von Stiftungen und berät bestehende Stiftungen in allen rechtlichen Belangen. Ausgehend von der Erfahrung, dass Ziele und Motive von Stiftern sehr verschieden sein können, entwickelt er für jeden Fall eine rechtliche Gestaltung, welche den individuellen Belangen des Stifters bestmöglich Rechnung trägt.

Werdegang

Rechtsanwalt Nikolov hat Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität Berlin und an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg studiert. Das Referendariat hat er am Landgericht Detmold absolviert.

Seine anwaltliche Tätigkeit begann Rechtsanwalt Nikolov bei der Rechtsanwaltskanzlei Luther Nierer in Berlin. Er ist seit 2004 als selbständiger Anwalt in Berlin tätig. Rechtsanwalt Nikolov hat den theoretischen Teil der Fachanwaltslehrgänge für Erbrecht und für Steuerrecht abgeschlossen.

Privates

Nach Stationen an verschiedenen Orten ist Herr Nikolov in seine Heimatstadt Berlin zurückgekehrt und dort von neuem sesshaft geworden. In der Freizeit gelten seine Interessen dem Gesellschaftstanz und dem Wandern. Zudem fordert ein Hauskätzchen stets Aufmerksamkeit und Dienstbarkeit ein.

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